Aktionen

Eingriffsregelung

Aus BAWiki

Definition

Die rechtlichen Regelungen der §§ 18 bis 21 BNatSchG werden als Eingriffsregelung bezeichnet.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Eingriff

Weiterführende Links


Strukturübersicht