Durchlass
Aus BAWiki
Definition
Kreuzungsbauwerk zum Durchleiten eines Gewässers, überwiegend mit freiem Wasserspiegel, z.B. durch einen Damm.; Kreuzungsbauwerk, in dem ein Gewässer, in der Regel mit freiem Wasserspiegel und erheblicher Einengung des Abflussquerschnitts, durch einen Damm geführt wird. Bei einer Kombination von Unterführung und Durchlass ist für die Zuordnung die größere Bedeutung maßgebend. Läuft z.B. im Durchlass noch ein Fußweg, wird dieser (als hier unselbständiges Objekt) Objektteil des Durchlasses.
Synonyme
Dole
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054