Binnenwasserstraße des Bundes
Aus BAWiki
Definition
Binnengewässer als Wasserstraße des Bundes, gegen das Küstengewässer gesetzlich abgegrenzt durch die „seewärtige Begrenzung“. Die Binnenwasserstraßen des Bundes unterscheiden sich in solche, „die dem allgemeinen Verkehr dienen“, wie sie in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 WaStrG aufgeführt sind, und solche, die nicht in der Anlage 1 zum WaStrG aufgeführt sind, sondern in einem eigenen Verzeichnis als „sonstige Binnenwasserstraßen des Bundes“.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; Wasserstraßengesetz (WaStrG) Bundeswasserstraßengesetz von 1968, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, 2015