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Bewertungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Aus BAWiki

Definition

Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist an zwei Stellen eine Bewertung durchzuführen. In der vom TdV nach § 6 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) ist eine Bewertung im Hinblick auf zu erwartende erheblich nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlich. Nach § 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bewertet die Planfeststellungsbehörde die Umweltauswirkungen der Maßnahme auf der Grundlage der vom TdV nach § 6 UVPG vorzulegenden Unterlagen (so genannte rechtliche Bewertung). Die Ergebnisse werden bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt.

Synonyme

Abkürzungen

UVP

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

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