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Ausnahmeprüfung

Aus BAWiki

Definition

Ein Prüfschritt gemäß § 34 Abs. 3-5 BNatSchG, in dem geprüft wird,ob ein Vorhaben, das gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig ist, ausnahmsweise zugelassen oder durchgeführt werden kann.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

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