Artenschutzfachbeitrag
Aus BAWiki
Definition
In einem Planfeststellungsverfahren sind auch die speziellen Artenschutzbelange des § 19 Abs. 3 Satz 2 und der §§ 39 bis 43 BNatSchG zu berücksichtigen, mit denen die Artenschutzbestimmungen der FFH-Richtlinie in Bundesrecht ungesetzt werden. Danach sind die Auswirkungen des Vorhabens auf Arten, die in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet besonders oder streng geschützt sind, zu ermitteln und zu bewerten. Dies sollte zweckmäßigerweise in einem besonderen „Fachbeitrag Artenschutz“ dokumentiert werden. Es wird empfohlen, diesen in die UVU zu integrieren.
Synonyme
Abkürzungen
keine
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen