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Art von gemeinschaftlichem Interesse

Aus BAWiki

Definition

Tier-/und Pflanzenarten, für die in der FFH-RL Schutzbestimmungen formuliert werden. Arten von Gemeinschaftlichem Interesse werden in den Anhängen II, IV und V der FFH-RL genannt.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

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