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Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

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Definition

Ein zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß FFH-RL auszuweisendes Gebiet. Nach § 10 Abs. 1 Pkt. 5. BNatSchG Gebiet, das nach gemeinschaftlicher Bewertung gemäß Anhang III der FFH-RL auszuweisen ist, jedoch vom Mitgliedstaat noch nicht rechtskräftig als Schutzgebiet ausgewiesen wurde.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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