Ausnahmeprüfung
Aus BAWiki
Definition
Ein Prüfschritt gemäß § 34 Abs. 3-5 BNatSchG, in dem geprüft wird,ob ein Vorhaben, das gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG unzulässig ist, ausnahmsweise zugelassen oder durchgeführt werden kann.
Synonyme
Abkürzungen
keine
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen