Art von gemeinschaftlichem Interesse
Aus BAWiki
Definition
Tier-/und Pflanzenarten, für die in der FFH-RL Schutzbestimmungen formuliert werden. Arten von Gemeinschaftlichem Interesse werden in den Anhängen II, IV und V der FFH-RL genannt.
Synonyme
Abkürzungen
keine
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen