Schlepper
Aus BAWiki
Definition
Schiff ohne Laderaum oder Ladefläche, jedoch gelegentlich mit Arbeitsdeck, mit Einrichtungen zur Fortbewegung anderer Wasserfahrzeuge, von Schwimmkörpern oder schwimmenden Anlagen durch Schleppen.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005