Binnenwasserstraße des Bundes: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Januar 2016, 15:32 Uhr
Definition
Binnengewässer als Wasserstraße des Bundes, gegen das Küstengewässer gesetzlich abgegrenzt durch die „seewärtige Begrenzung“. Die Binnenwasserstraßen des Bundes unterscheiden sich in solche, „die dem allgemeinen Verkehr dienen“, wie sie in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 WaStrG aufgeführt sind, und solche, die nicht in der Anlage 1 zum WaStrG aufgeführt sind, sondern in einem eigenen Verzeichnis als „sonstige Binnenwasserstraßen des Bundes“.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; WaStrG § 1 Abs. 2, Satz 1 und Anlage 1