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Bewertungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2017, 15:32 Uhr

Definition

Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist an zwei Stellen eine Bewertung durchzuführen. In der vom TdV nach § 6 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) ist eine Bewertung im Hinblick auf zu erwartende erheblich nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlich. Nach § 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bewertet die Planfeststellungsbehörde die Umweltauswirkungen der Maßnahme auf der Grundlage der vom TdV nach § 6 UVPG vorzulegenden Unterlagen (so genannte rechtliche Bewertung). Die Ergebnisse werden bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt.

Synonyme

Abkürzungen

UVP

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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