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Wehrarm/Sielarm

Aus VV-WSV 1102

nicht : Wehrgraben

Begriffsnummer

0.5.10

Definition

Strecke eines staugeregelten Flusses oder eines in einen Schifffahrtskanal aufgegangenen kleineren Flusses mit Wehr und i.d.R. Wasserkraftwerk und ggf. Staudamm - im Tidegebiet mit Staudamm und Siel - zwischen Abzweigung und Einmündung eines Schleusenkanals.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Ein Wehrarm besteht dann, wenn für die Schiffsschleusenanlage i.d.R. ein Durchstich erforderlich war, die Schleusenanlage also nicht ganz oder teilweise im natürlichen Gewässerbett gebaut wurde. Bei kleineren Verhältnissen kann das untere Ende des Wehrarmes auch verrohrt sein oder der Wehrarm wird durch ein Auslassbauwerk ersetzt.