Seearm
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.5.27
Definition
Teil eines Sees oder eine seeartige Erweiterung einer Flussstrecke, i.d.R. abseits der Hauptstrecke.
0.5.27
Teil eines Sees oder eine seeartige Erweiterung einer Flussstrecke, i.d.R. abseits der Hauptstrecke.