Peilschiff/Peilboot/Vermessungsschiff
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
8.3.6
Definition
Spezialschiff mit elektronischen Einrichtungen für Tiefenmessungen auf Wasserstraßen.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Peilschiff mit < 15 m3 Verdrängung = Peilboot. Peiljollen sind Tochterboote von Peilschiffen. Die entsprechenden Schiffe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für Vermessungsarbeiten in den Küstengewässern und auf dem übrigen Meer heißen Vermessungsschiffe.