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Peilschiff/Peilboot/Vermessungsschiff

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

8.3.6

Definition

Spezialschiff mit elektronischen Einrichtungen für Tiefenmessungen auf Wasserstraßen.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Peilschiff mit < 15 m3 Verdrängung = Peilboot. Peiljollen sind Tochterboote von Peilschiffen. Die entsprechenden Schiffe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für Vermessungsarbeiten in den Küstengewässern und auf dem übrigen Meer heißen Vermessungsschiffe.