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Lichtzeichen/LIchtsignal

Aus VV-WSV 1102

Begriffsnummer

4.0.4

Definition

Von einer Lichtquelle oder mehreren Lichtquellen ausgestrahltes Licht mit Kennung als Zeichen einer Schifffahrtszeichenanlage; bei mehreren Lichtquellen entweder mit gleicher oder mit unterschiedlicher Kennung der einzelnen Lichter.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung