Bauwerksteil/Gebäudeteil
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.2.8
Definition
Wesentlicher, konstruktiv in sich verhältnismäßig abgeschlossener Teil eines Bauwerks/Gebäudes (vgl. BWB).
Beispiele
Beispiele: Vorboden, Staukörper oder Wehrpfeiler eines Wehres; Stockwerk oder Treppenhaus eines Gebäudes.
Zusätzliche Erläuterung
Hiervon zu unterscheiden sind „Bauteile“ (auch: Bauelemente) als konstruktive Bestandteile eines Bauwerks/Gebäudes, z.B. Mauer, Zwischendecke.