Altstrecke
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.5.22
Definition
Für den durchgehenden Verkehr nicht mehr benötigte Strecke eines Schifffahrtkanals, die beidseitig oder einseitig mit der Hauptstrecke des Schifffahrtskanals noch verbunden ist.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Eine Altstrecke ohne Verbindung zum Schifffahrtskanal zählt zu den Altwassern.