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Altstrecke

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

0.5.22

Definition

Für den durchgehenden Verkehr nicht mehr benötigte Strecke eines Schifffahrtkanals, die beidseitig oder einseitig mit der Hauptstrecke des Schifffahrtskanals noch verbunden ist.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Eine Altstrecke ohne Verbindung zum Schifffahrtskanal zählt zu den Altwassern.