Zweite Fahrt
Aus VV-WSV 1102
nicht: Neue Fahrt
Begriffsnummer
0.5.20
Definition
Neben einer ursprünglichen Kanalstrecke hergestellte weitere Strecke eines Schifffahrtskanals als Hauptstrecke.
nicht: Neue Fahrt
0.5.20
Neben einer ursprünglichen Kanalstrecke hergestellte weitere Strecke eines Schifffahrtskanals als Hauptstrecke.