Verbindungskanal
Aus VV-WSV 1102
nicht: Abstiegskanal, Zweigkanal
Begriffsnummer
0.5.18
Definition
Schifffahrtskanal mit oder ohne Kanalstufe zur Verbindung zweier Wasserläufe, i.d.R. eines Schifffahrtkanals mit einem Fluss.
nicht: Abstiegskanal, Zweigkanal
0.5.18
Schifffahrtskanal mit oder ohne Kanalstufe zur Verbindung zweier Wasserläufe, i.d.R. eines Schifffahrtkanals mit einem Fluss.