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Wehrstrecke/Sielstrecke

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

0.5.11

Definition

Teil einer staugeregelten Flussstrecke oder eines in einen Schifffahrtskanal aufgegangenen kleineren Flusses mit Wehr und ggf. Wasserkraftwerk - im Tidegebiet mit Staudamm und Siel/Entwässerungsschleuse - normalerweise neben einer Schiffsschleusenanlage, soweit es sich nicht nur um die Wehrvorfelder handelt (Teil IV, Bl. 5: .110).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Neben einer Wehrstrecke gibt es keinen Schleusenkanal, sondern nur die Schiffsschleusenanlage einschließlich Schleusenvorhäfen.