Wehrstrecke/Sielstrecke
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.5.11
Definition
Teil einer staugeregelten Flussstrecke oder eines in einen Schifffahrtskanal aufgegangenen kleineren Flusses mit Wehr und ggf. Wasserkraftwerk - im Tidegebiet mit Staudamm und Siel/Entwässerungsschleuse - normalerweise neben einer Schiffsschleusenanlage, soweit es sich nicht nur um die Wehrvorfelder handelt (Teil IV, Bl. 5: .110).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Neben einer Wehrstrecke gibt es keinen Schleusenkanal, sondern nur die Schiffsschleusenanlage einschließlich Schleusenvorhäfen.