Peilrahmen
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
8.3.7
Definition
Prahm mit mechanischen, elektroakustischen oder hydropneumatischen Einrichtungen für Tiefenmessungen auf Wasserstraßen.
8.3.7
Prahm mit mechanischen, elektroakustischen oder hydropneumatischen Einrichtungen für Tiefenmessungen auf Wasserstraßen.