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Dienstbürogebäude

Aus VV-WSV 1102

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für Behörden auch: Verwaltungsgebäude

Begriffsnummer

7.1.3

Definition

Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, aus Büroräumen und Sozialräumen einer Dienststelle besteht.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienstbüro- und Dienstwohngebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.