Dienstbürogebäude
Aus VV-WSV 1102
für Behörden auch: Verwaltungsgebäude
Begriffsnummer
7.1.3
Definition
Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, aus Büroräumen und Sozialräumen einer Dienststelle besteht.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienstbüro- und Dienstwohngebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.