Sprechfunk-wahrschauanlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.3.12
Definition
Ortsgebundene Funkanlage zur Übermittlung von Verkehrsinformationen und Verkehrswarnungen (Wahrschau) in Form von Sprache an Wasserfahrzeuge im UKW-Band.
4.3.12
Ortsgebundene Funkanlage zur Übermittlung von Verkehrsinformationen und Verkehrswarnungen (Wahrschau) in Form von Sprache an Wasserfahrzeuge im UKW-Band.