WSV-Flugfunkanlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.3.3
Definition
Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zwischen den Öl- und Schadstoff-Aufklärungsflugzeugen der Bundesmarine und den Nutzern der Darstellungs- und Eingabeanlagen der maritimen Verkehrstechnik mittels eines analogen, international standardisierten und offenen Übertragungsverfahrens im UKW-Flugfunkband auf zugewiesenen Funkkanälen.