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WSV-Flugfunkanlage

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

4.3.3

Definition

Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zwischen den Öl- und Schadstoff-Aufklärungsflug­zeugen der Bundesmarine und den Nutzern der Darstellungs- und Eingabeanlagen der maritimen Verkehrstechnik mittels eines analogen, international standardisierten und offenen Übertragungsverfahrens im UKW-Flugfunkband auf zu­gewiesenen Funkkanälen.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung