Unspezifische Ausrüstung einer Anlage
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.2.10
Definition
Fest eingebaute Einrichtungen, Geräte, Leitungen u. dgl. sowie bewegliche Geräte und sonstige Gegenstände, die den bestimmungsgemäßen Betrieb und/oder die bestimmungsgemäße Nutzung einer Anlage ermöglichen oder erleichtern sowie den Schutz einer Anlage und/oder die Sicherheit von Menschen gewährleisten, soweit diese nicht schon zu einer spezifischen Bauwerksausrüstung/Gebäudeausrüstung gehören.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Die Grenze zwischen unspezifischer Ausrüstung einer Anlage und spezifischer Bauwerksausrüstung/Gebäudeausrüstung bildet bei einer Versorgungsleitung z.B. der Hausanschluss.