Wahrschaufloß
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.2.5
Definition
Verankerter Schwimmkörper, der Tafeln, Leuchten u. dgl. trägt, als Schifffahrtszeichen.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Der Schwimmkörper allein ist kein Schifffahrtszeichen. Anwendung auf Flüssen : Bezeichnung vorübergehend bestehender Untiefen, von Wracks u. dgl.