Tonne
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.2.1
Definition
Verankerter rotationssymmetrischer schwimmfähiger Körper, auch mit Aufbau, als Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Form, Farbe, Aufschrift und/oder Toppzeichen (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Der Form nach : Fasstonne, Kugeltonne, Spierentonne, Spitztonne, Stumpftonne. Tonne als Leuchtfeuerträger = Leuchttonne (s. DIN 4054). Tonnen könnnen zusätzliche verkehrstechnische Einrichtungen tragen, wie Radarantwortbaken, Radarreflektoren, Einrichtungen zur Erzeugung von Schallzeichen.