Schifffahrtspegel
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.1.16
Definition
In einer Wasserstraße fest eingebaute Messlatte für die Höhe des Wasserspiegels über oder unter einem festen Bezugshorizont zum unmittelbaren Ablesen durch die Schifffahrt.
4.1.16
In einer Wasserstraße fest eingebaute Messlatte für die Höhe des Wasserspiegels über oder unter einem festen Bezugshorizont zum unmittelbaren Ablesen durch die Schifffahrt.