Aktionen

Objektanstrahlung

Aus VV-WSV 1102

Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr von imported>BAWiki Glossar (Edited by Wikibot)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Begriffsnummer

4.1.12

Definition

Anlage für die Anstrahlung eines auffällig aus der Umgebung herausgehobenen Objektes zur Erleichterung der Orientierung und Gefahrabwendung.

Beispiele

Beispiele: Molenköpfe, Brückenpfeiler; als Anlagenzubehör (Teil IV, Bl. 23 : .515) an Schleuseneinfahrten und Hafeneinfahrten.

Zusätzliche Erläuterung

„Anstrahlungskörper“ sind eigens aufgestellte Objekte, die angestrahlt werden. „Leuchtkörper“ dagegen sind eigens aufgestellte Objekte, die von innen her durchstrahlt werden.