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Bake

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

4.1.5

Definition

Fest gegründetes pfahl- oder gittermastartiges Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Form oder Form und Farbe, das sich gegen den Hintergrund möglichst auffällig abhebt (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Hierzu gehören auch die „Bleesbaken“ (Kopfweiden) auf Buhnenköpfen im Rhein. An Kanälen können Radarreflektoren als Baken zum Einsatz kommen (Bake in Radarreflektorbauart).