Lichtzeichen/LIchtsignal
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
4.0.4
Definition
Von einer Lichtquelle oder mehreren Lichtquellen ausgestrahltes Licht mit Kennung als Zeichen einer Schifffahrtszeichenanlage; bei mehreren Lichtquellen entweder mit gleicher oder mit unterschiedlicher Kennung der einzelnen Lichter.