Anlagenzubehör
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.2.7
Definition
Gesamtheit aller Teile einer Anlage - neben den anlagenspezifischen Bauwerken und Einrichtungen - mit einer bestimmten Eigenfunktion, die unter anderen Verhältnissen auch selbständige Objekte oder Teil einer anderen Anlage sein können.
Beispiele
Beispiele: Einrichtungen für die Sicherung und Erleichterung des Schiffsverkehrs, Hochbauten, Landverkehrseinrichtungen.