Verkehrstechnik für die Schifffahrt
Aus VV-WSV 1102
im Seebereich auch: maritime Verkehrstechnik nicht: Telematik
Begriffsnummer
4.0.1
Definition
Gesamtheit technischer Maßnahmen, um für die Sicherung und Erleichterung des Schiffsverkehrs, für den Schutz der Wasserstraßen und von Anlagen an den Wasserstraßen oder auf dem übrigen Meer sowie zur Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren von Verwaltungsdienststellen oder Dienstleistern bereitgestellte Informationen zu verarbeiten, weiterzuleiten und an die Schifffahrt auszusenden sowie Informationen über verkehrsbezogene Objekte auf den Wasserstraßen und dem übrigen Meer zu gewinnen, zu verarbeiten, weiterzuleiten und bereitzustellen.