Leichterstelle
Aus VV-WSV 1102
nicht: Leichterplatz
Begriffsnummer
3.3.2
Definition
Zum Leichtern von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße.
nicht: Leichterplatz
3.3.2
Zum Leichtern von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße.