Bootsschleppe
Aus VV-WSV 1102
nicht: Bootsaufschleppe
Begriffsnummer
3.1.5
Definition
Geneigte Ebene für Schleppwagen zum Umsetzen von Sportbooten an einer Fallstufe (nach DIN 4054).
nicht: Bootsaufschleppe
3.1.5
Geneigte Ebene für Schleppwagen zum Umsetzen von Sportbooten an einer Fallstufe (nach DIN 4054).