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Hydrologische Messstelle

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

2.5.1

Definition

Ort der Erfassung eines oder mehrerer Messwerte für Zwecke der Gewässerkunde und der Wasserbewirtschaftung (vgl. DIN 4049-1).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Grundsätzlich sind i. S. des ObKat Messstellen selbständige Objekte, auch wenn sie an ein und demselben Ort liegen. Ein Bauwerk für mehrere Messstellen wird der Messstelle mit der überwiegenden Bedeutung (z. B. Pegel) zugerechnet. Gelegentlich wird in Küstengewässern und im Tidegebiet von Binnengewässern unterschieden zwischen „Wassermessstationen“ als Messstellen mit Bauwerk und „Wassermessstellen“ als festen Positionen für Wassermessungen mit beweglichen Geräten (z. B.