Überlauf
Aus VV-WSV 1102
nicht: Hochwasserentlastungsanlage
Begriffsnummer
2.2.5
Definition
Einrichtung zur selbsttätigen Entlastung eines Wasserlaufs bei Überschreiten eines bestimmten Wasserstandes.
nicht: Hochwasserentlastungsanlage
2.2.5
Einrichtung zur selbsttätigen Entlastung eines Wasserlaufs bei Überschreiten eines bestimmten Wasserstandes.