Küstenschutz
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
1.4.1
Definition
Gesamtheit baulicher Maßnahmen zum Schutz der Küsten des Festlandes und der Inseln im Meer vor den zerstörenden Einwirkungen (Strömung, Wellen, Brandung, Eis) des Meeres (vgl. DIN 4047-2, Lüders).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Beim aktiven Küstenschutz soll der Wirkungsbereich der Zerstörungskräfte von der Küste weg möglichst weit seewärts verlagert werden, z. B. durch Sandaufspülungen, Strombuhnen, Unterwasserbuhnen.