Ufernahes Sicherungsbauwerk
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
1.3.5
Definition
Bauwerk im Uferbereich eines Gewässerbettes, das neben der Funktion als Ufersicherung zusätzlich der Sicherung von baulichen Anlagen (z.B. Straßen, Gebäuden, Kranbahnen) dient.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Ufernahe Sicherungsbauwerke dienen dazu, Lasten abzufangen, die durch besondere Nutzungen (z. B. Straßen, Gebäude, Kranbahnen u. dgl.) in Ufernähe eingetragen werden. Aufgrund des damit - auch unter Berücksichtigung der Höhe des Geländesprunges - im Regelfall verbundenen besonderen Gefährdungspotentials und ggf. zusätzlichem komplexen Tragverhalten sind sie zu unterscheiden von normalen Ufersicherungen, wie Uferwänden bzw. Uferdeckwerken. Ufersicherungsbauwerke im Zuge von Kreuzungsanlagen zählen nicht dazu, sofern sie als Bestandteil der Kreuzungsanlagen statisch/ konstruktiv erforderlich sind.