Aktionen

Unselbständiges Objekt

Aus VV-WSV 1102

Version vom 27. Juni 2017, 15:57 Uhr von imported>BAWiki Glossar (Edited by Wikibot)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Begriffsnummer

0.1.3

Definition

Teil eines selbständigen Objektes.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Unselbständige Objekte heißen vielfach "Einrichtungen", besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage (Teil IV, Bl. 9/23: 311.513), Lichtsignalanlage am Oberrhein.