Unselbständiges Objekt
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.1.3
Definition
Teil eines selbständigen Objektes.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Unselbständige Objekte heißen vielfach "Einrichtungen", besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage (Teil IV, Bl. 9/23: 311.513), Lichtsignalanlage am Oberrhein.