Absperrdamm
Aus VV-WSV 1102
nicht: Querdamm
Begriffsnummer
1.1.8
Definition
Erdbauwerk, durch das eine Kanalstrecke vorübergehend oder in Altstrecken auf Dauer abgesperrt wird oder ein Nebenarm abgesperrt und so zu einem Altarm wird.
nicht: Querdamm
1.1.8
Erdbauwerk, durch das eine Kanalstrecke vorübergehend oder in Altstrecken auf Dauer abgesperrt wird oder ein Nebenarm abgesperrt und so zu einem Altarm wird.