Nebenarm
Aus VV-WSV 1102
Begriffsnummer
0.5.6
Definition
Arm einer Flussverzweigung mit einer bei mittleren Wasserständen für den Abfluss/Durchfluss und für den Verkehr geringeren Bedeutung (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Nebenarme werden durch Inseln, Untiefen größerer Ausdehnung (Mittelgründe), Durchstiche u. dgl. gebildet. Ein Ende des Nebenarmes kann auch verrohrt sein.