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Bauwerksteil/Gebäudeteil

Aus VV-WSV 1102

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Begriffsnummer

0.2.8

Definition

Wesentlicher, konstruktiv in sich verhältnismäßig abgeschlos­sener Teil eines Bauwerks/Gebäudes (vgl. BWB).

Beispiele

Beispiele: Vorboden, Staukörper oder Wehrpfeiler eines Wehres; Stockwerk oder Treppenhaus eines Gebäudes.

Zusätzliche Erläuterung

Hiervon zu unterscheiden sind „Bauteile“ (auch: Bauelemente) als konstruktive Bestandteile eines Bauwerks/Gebäudes, z.B. Mauer, Zwischendecke.