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Dieses Wiki enthält die Begriffsbestimmungen der VV-WSV 1102, Teil 2.
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Die VV-WSV 1102 ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Geschäftsbereich der WSV. Die im Objektkatalog definierten Begriffe werden insbesondere bei der Identifikation der baulichen und sonstigen technischen Anlagen an den Bundeswasserstraßen verwendet. Der Teil 2 der Vorschrift enthält das für den Verwaltungsgebrauch bestimmte Begriffsglossar.
Die VV-WSV 1102 ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Verkehr für den Geschäftsbereich der WSV. Die im Objektkatalog definierten Begriffe werden insbesondere bei der Identifikation der baulichen und sonstigen technischen Anlagen an den Bundeswasserstraßen verwendet. Der Teil 2 der Vorschrift enthält das für den Verwaltungsgebrauch bestimmte Begriffsglossar.


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Aktuelle Version vom 10. Juni 2025, 13:02 Uhr

Dieses Wiki enthält die Begriffsbestimmungen der VV-WSV 1102, Teil 2.

Die VV-WSV 1102 ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Verkehr für den Geschäftsbereich der WSV. Die im Objektkatalog definierten Begriffe werden insbesondere bei der Identifikation der baulichen und sonstigen technischen Anlagen an den Bundeswasserstraßen verwendet. Der Teil 2 der Vorschrift enthält das für den Verwaltungsgebrauch bestimmte Begriffsglossar.