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Unselbständiges Objekt: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:25 Uhr

Begriffsnummer

0.1.3

Definition

Teil eines selbständigen Objektes.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Unselbständige Objekte heißen vielfach „Einrichtungen“, besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage (Teil IV, Bl. 9/23: 311.513), Lichtsignalanlage am Oberrhein.