Unselbständiges Objekt: Unterschied zwischen den Versionen
Aus VV-WSV 1102
imported>BAWiki Glossar (Edited by Wikibot) |
imported>BAWiki Glossar (Edited by Wikibot) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
|begriffsnummer=0.1.3 | |begriffsnummer=0.1.3 | ||
|definition=Teil eines selbständigen Objektes. | |definition=Teil eines selbständigen Objektes. | ||
|zusätzliche_erläuterung=Unselbständige Objekte heißen vielfach | |zusätzliche_erläuterung=Unselbständige Objekte heißen vielfach „Einrichtungen“, besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage (Teil IV, Bl. 9/23: 311.513), Lichtsignalanlage am Oberrhein. | ||
}} | }} |
Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:25 Uhr
Begriffsnummer
0.1.3
Definition
Teil eines selbständigen Objektes.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Unselbständige Objekte heißen vielfach „Einrichtungen“, besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage (Teil IV, Bl. 9/23: 311.513), Lichtsignalanlage am Oberrhein.