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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:25 Uhr

Begriffsnummer

0.1.1

Definition

Materieller Gegenstand, an dem die WSV bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Verrichtungen zu erledigen hat.

Beispiele

Beispiel: Eine Schiffsschleuse ist von der WSV zu unterhalten und zu betreiben, um mit ihrer Hilfe Wasserfahrzeuge zu schleusen.

Zusätzliche Erläuterung