Erlass des Landes Nordrhein – Westfalen zur Durchgängigkeit von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen
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Name
Erlass des Landes Nordrhein – Westfalen zur Durchgängigkeit von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen
ID
3.6
Land
Deutschland, Nordrhein – Westfalen
Herausgeber
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Grundlage
Handbuch für Querbauwerke
Spezialisierung
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Zielfischart
Vorhandende Fischfauna der jeweiligen Gewässer
beschriebene Bauweisen
-
Aktualisierungsdatum
Januar, 2009
Anmerkungen
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Zusammenfassung
Der Erlass zur Durchgängigkeit bei WKA und Querbauwerken soll sicherstellen, dass das Ziel des Erhaltes des Lebensraumes Fließgewässer sowie die Förderung der Wasserkraft vereinbart wird. Bis zur Vorlage genauer Bewirtschaftungsvorgaben soll der Erlass den Bau und den Betrieb von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen unter dem Gesichtspunkt der Durchgängigkeit regeln. Hierfür werden Angaben zur Zulassung, zur Anpassung von bereits bestehenden Rechten, zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zur Bewirtschaftung gemacht. Es werden Orientierungswerte für den Mindestabfluss bei Ausleitungsstrecken sowie Mindestwassertiefen und Fließgeschwindigkeiten im Wanderkorridor gegeben. Diese orientieren sich am Handbuch für Querbauwerke. Der Erlass enthält primär Vorgaben und keine genauen planerischen Angaben für den Bau von FAA.
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