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Erlass des Landes Nordrhein – Westfalen zur Durchgängigkeit von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen

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Name

Erlass des Landes Nordrhein – Westfalen zur Durchgängigkeit von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen

ID

3.6

Land

Deutschland, Nordrhein – Westfalen

Herausgeber

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Grundlage

Handbuch für Querbauwerke

Spezialisierung

-

Zielfischart

Vorhandende Fischfauna der jeweiligen Gewässer

beschriebene Bauweisen

-

Aktualisierungsdatum

Januar, 2009

Anmerkungen

-

Zusammenfassung

Der Erlass zur Durchgängigkeit bei WKA und Querbauwerken soll sicherstellen, dass das Ziel des Erhaltes des Lebensraumes Fließgewässer sowie die Förderung der Wasserkraft vereinbart wird. Bis zur Vorlage genauer Bewirtschaftungsvorgaben soll der Erlass den Bau und den Betrieb von Querbauwerken und Wasserkraftanlagen unter dem Gesichtspunkt der Durchgängigkeit regeln. Hierfür werden Angaben zur Zulassung, zur Anpassung von bereits bestehenden Rechten, zu Ausgleichsmaßnahmen sowie zur Bewirtschaftung gemacht. Es werden Orientierungswerte für den Mindestabfluss bei Ausleitungsstrecken sowie Mindestwassertiefen und Fließgeschwindigkeiten im Wanderkorridor gegeben. Diese orientieren sich am Handbuch für Querbauwerke. Der Erlass enthält primär Vorgaben und keine genauen planerischen Angaben für den Bau von FAA.


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