Bake: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Januar 2016, 15:32 Uhr
Definition
Fest gegründetes pfahl- oder gittermastartiges Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Form oder Form und Farbe, das sich gegen den Hintergrund möglichst auffällig abhebt. Hierzu gehören auch die „Bleesbaken“ (Kopfweiden) auf Buhnenköpfen im Rhein. An Kanälen können Radarreflektoren als Baken zum Einsatz kommen (Bake in Radarreflektorbauart).
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; AG Rhein